Vorzeitiger Beginn der Weihnachtsferien / Notbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
mit Schulmail des MSB NRW vom 23.11.2020 wurden die Schulen darüber informiert, dass am 21.12.2020 und 22.12.2020 kein Unterricht stattfindet. Demnach ist Freitag, der 18.12.2020, der letzte Schultag Ihres Kindes vor den Weihnachtsferien.
„In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.“ (MSB)
Selbstverständlich bleibt Ihr Anspruch auf eine schulische Betreuung Ihres Kindes auch an diesen beiden Tagen bestehen. Hierzu richten wir schulische Notbetreuungsgruppen ein.
„Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.“ (MSB)
Um der Schule Planungssicherheit zu geben, bitte ich Sie, den beigefügten Anmeldebogen bis zum 07.12.2020 über die Klassenlehrerin Ihres Kindes an die Schule zurückzuleiten. Mit der Abgabe dieses Bogens ist Ihr Kind zur Notbetreuung angemeldet.
Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Notbetreuung auf die Zeit ausgerichtet ist, zu der Ihr Kind an den beiden Tagen Unterricht bzw. ÜMB oder OGS hätte. Das Zeitfenster darf nicht überschritten, aber selbstverständlich unterschritten werden.
„Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.“ (MSB)
Mit freundlichen Grüßen,
S. Deißer; Rektorin